Jetzt wurde die Satzungsänderung, die wir auf unsrerer Mitgliederversammlung beschlossen haben, vom Amtsgericht bestätigt und im Vereinsregister eingetragen.
Auf unserer Mitgliederversammlung haben wir unter anderm Änderungen unsrer Satzung beschlossen. Dies betraf die Paragraphen 6 und 8:
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Beiträge sind im Voraus, spätestens bis zum 3. des monatlichen Beitragszeitraumes fällig.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
§ 8 Gesamtvorstand, Vorstand nach § 26 BGB
Der Gesamtvorstand besteht aus fünf Personen - wie folgt:
· 1. Vorsitzender
· 2. Vorsitzender
· Kassenwart
· Sportwart
· Schriftführer
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenwart. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und sind einzeln vertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenwart ist im Innenverhältnis in der Weise beschränkt, dass sie bei Rechtsgeschäften von mehr als 250 Euro verpflichtet sind, die Zustimmung des Gesamtvorstands einzuholen. Im Außenverhältnis ist der Vorstand gemäß § 26 BGB ohne Beschränkung vertretungsberechtigt.
Die gesamte Satzung findet Ihr auch unter unserer Seite " Verein " zum Download.